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ErnährungstherapieWenn Sie eine Erkrankung haben, die es erforderlich macht Ihre Ernährungsweise umzustellen, dann ist für Sie die Ernährungstherapie der richtige Weg. Für die Ernährungstherapie sollte eine ärztliche Verordnung vorliegen. Was müssen sie tun? 1. Verordnung (Link) ausdrucken und vom Arzt ausfüllen lassen 2. Verordnung an Ernährungstraining-Offenborn schicken. Das bedeutet: Wir stellen für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Kosten: Folgeberatungen (ca. 45 Minuten) je 35,00 € Die Ernährungstherapie fällt unter die Leistungen zur Rehabilitation (§ 43 SGB V). Viele Krankenkassen erstatten bis zu 5 ernährungstherapeutische Beratungen. |
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aktualisiert: 24.02.2009 |